Modul-System leitet rechtliche Schritte gegen Sortimo ein

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Modul-System hat am 14. September 2012 beim Landgericht München gegen die Firma Sortimo International Ausrüstungssysteme für Servicefahrzeuge GmbH („Sortimo“) eine Klage mit der Begründung eingereicht, dass der strang-aktivierte Verschließmechanismus, den Sortimo beispielsweise in Schubladen des „Globelyst M“ Systems verwendet, ein in Deutschland eingetragenes Gebrauchsmuster von Modul-System, nämlich DE 20 2009 018 603 U1, verletzt. 

”Wir sind stolz auf unsere Produktentwicklung und die Nutzen, die unsere Kunden aus unseren Produkten und Systemen ziehen. Modul-System investiert in signifikanter Weise in die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Produkte. Der Schutz unseres geistigen Eigentums ist uns sehr wichtig und wir nehmen all Verletzungen unserer gewerblichen Schutzrechte sehr ernst. Wir scheuen uns daher auch nicht, in Fällen, in denen sich eine außergerichtliche Lösung nicht zeitnah erzielen lässt, den Rechtsweg zu beschreiten” sagt Thomas Johansson, Vizepräsident von Modul-System. 

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